HocIns_No_9_BioLabels
Die Nachfrage nach Bio-Produkten ist in den letzten Jahren weltweit stark angestiegen. Die HOCHDORF Swiss Nutrition bietet verschiedenste Produkte in Bio-Qualität an. Doch was bedeutet eigentlich Bio? HOCHDORF produziert Produkte nach unterschiedlichen Bio-Labels. Neben gesetzlichen Vorgaben und Abkommen gibt es auch privatrechtliche Bio-Standards. Eine kleine Übersicht der von HOCHDORF verwendeten Bio-Labels bringt Licht ins Dunkle.


1. Gesetzliche Vorgaben und Abkommen

1.1 CH-Bio (Schweizer Bio-Verordnung)

Produkte, welche die Basisanforderungen der Schweizer Bio-Verordnung erfüllen, dürfen mit dem Prädikat «bio» ausgelobt werden. Die Grundsätze der CH-Bio-Verordnung umfassen unter anderem die Einhaltung von natürlichen Kreisläufen, die Verwendung von Bio-Futtermitteln für die Herstellung von tierischen Produkten, die Vermeidung von chemisch-synthetischen Hilfsstoffen und Zutaten sowie ein Verbot der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen.

Für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln müssen biologische landwirtschaftliche Zutaten verwendet werden. Alle landwirtschaftlichen Zutaten, bis auf ein paar wenige, klar gesetzlich geregelte, müssen aus biologischem Anbau stammen, um das Endprodukt als «bio» zu kennzeichnen. Der Einsatz von Lebensmittelzusatzstoffen und nicht biologischen Zutaten soll auf ein Minimum beschränkt werden. Die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln soll sorgfältig und mit biologischen, mechanischen oder physikalischen Methoden geschehen.(1)

1.2 EU-Bio

HocIns_No_9_EU_Bio_LogoProdukte, welche die Basisanforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen, dürfen mit dem Prädikat «bio» oder «öko» ausgelobt werden. Zwischen der Schweizer und Europäischen Bio-Verordnung bestehen praktisch keine Unterschiede. Im Rahmen des Agrarabkommens Schweiz-EU wurde die Gleichwertigkeit der Schweizer Bio-Verordnung zur EU-Öko-Verordnung geregelt. Dies ist wichtig, um den Handel mit biologischen Produkten zu erleichtern.

Die EU hat im Unterschied zur Schweiz ein EU-Bio-Logo definiert. Dieses Logo muss auf vorverpackte Lebensmittel angebracht werden, wenn diese «bio» oder «öko» gekennzeichnet werden.(2)

1.3 CH – U.S. Organic Equivalency Arrangement

Zwischen der Schweiz und den USA besteht ein Äquivalenz-Arrangement für Bio-Produkte. Produkte, welche in der Schweiz und den USA hergestellt, verarbeitet oder verpackt wurden und im Einklang mit der jeweiligen Bio-Gesetzgebung sind, fallen in den Geltungsbereich dieses Arrangements. Ziel des Arrangements ist eine Verringerung des administrativen Aufwandes sowie eine Erleichterung des Bio-Handels.

Damit Schweizer Bio-Milchprodukte in die USA exportiert werden können, muss eine Zusatzanforderung beachtet werden. Es gilt das Prinzip der absoluten Antibiotikafreiheit, d.h. eine Kuhherde (inkl. Aufzucht) darf nie mit Antibiotika in Berührung kommen.(3)

2. Privatrechtliche Bio-Standards

2.1 Bio Suisse

-  Bio Suisse Knospe (mind. 90 % der Rohstoffe aus der Schweiz )
-  Bio Knospe (enthält mehr als 10 %  importierte Rohstoffe)

HocIns_No_9_BioSuisse_LogoHocIns_No_9_BioKnospeDie Bio-Marke «Knospe» ist Eigentum der Bio Suisse, Dachverband der Schweizer Knospe-Betriebe. Die Bio Suisse hat Richtlinien für die Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte sowie für deren Verarbeitung und Handel definiert. Diese Richtlinien sind strenger im Vergleich zu den Anforderungen gemäss CH-Bio. So sind für Knospe-Produkte weniger Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe zugelassen als für CH-Bio Produkte und es gibt definierte Vorschriften zu den Verarbeitungsverfahren. Knospe-Produkte müssen möglichst schonend verarbeitet sein und nur die notwendigen Verarbeitungsschritte dürfen zum Einsatz kommen. Nach den Knospe-Richtlinen ist beispielsweise Sterilmilch nicht zugelassen, UHT-Milch jedoch schon, da diese schonender erhitzt wurde.(4)

Überarbeitet: 17.02.2021


Weitere Informationen

Quellen 
1) BIO SUISSE Richtlinien und Merkblätter: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19970385/index.html, WBF-Verordnung (SR 910.181): https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19970387/index.html.
2) EU-Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1542356033040&uri=CELEX:02007R0834-20130701.
3) bio.inspecta AG: Infoblatt zu Äquivalenz-Arrangement USA – Schweiz betreffend die gegenseitige Anerkennung der Bio-Standards.
4) Bio Suisse: https://www.bio-suisse.ch/media/VundH/unterschiede_knospe-bio_d.pdf, https://www.biosuisse.ch/media/VundH/Regelwerk/2018/DE/rl_2018_1.1_d_gesamt_11.12.2017.pdf.

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